AGB

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung (Stand: 23.10.23)

 

  1. Allgemein 

Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung der imgn GmbH (imagine Personal- und Projektservice). Der Auftraggeber erkennt bei Verträgen zur Personalvermittlung die Rekrutierungstätigkeit, das Auswahlverfahren und die Vermittlungstätigkeit an. 

  1. Vermittlungshonorar 

Die imgn GmbH vermittelt Kandidaten für eine direkte Festanstellung. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber ist ein Erfolgshonorar fällig. Der Anspruch von der imgn GmbH auf ein Vermittlungshonorar wird durch den Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber begründet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem von der imgn GmbH vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsunterzeichnung anzuzeigen. 

  1. Berechnung des Vermittlungshonorars 

Das Honorar wird auf Basis des ersten Bruttojahressalärs berechnet. Das Bruttojahressalär entspricht der zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten vereinbarten Gesamtentschädigung für die Tätigkeit des Kandidaten inklusive aller Zulagen. Es gelten folgende Vermittlungshonorarsätze (exkl. MwSt.): 

– bis EUR 50.000.00 Bruttojahressalär 20% 

– über EUR 50.000.00 Bruttojahressalär 25% 

Bei Abschluss eines Teilzeitvertrages beträgt das Vermittlungshonorar 20% des Bruttojahressalär. 

Die Vermittlungsprovision ist sofort nach Rechnungszustellung ohne Abzug zu bezahlen. 

  1. Erfolgsgarantie 

Sollte der Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten innerhalb des ersten Monats der Betriebszugehörigkeit seitens des Kandidaten aus persönlichen Gründen aufgelöst werden, verpflichtet sich die imgn GmbH zur Rückerstattung des bezahlten Honorars wie folgt. Von dieser Regel ausgenommen sind Fälle, bei denen der Kandidat durch das Verschulden des Auftraggebers nicht antreten kann: 

– 25% des bezahlten Honorars bei der Auflösung im 1. Monat

  1. Haftung 

Die von der imgn GmbH gemachten Angaben zu einem Kandidaten beruhen auf den ihr durch den Kandidaten selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die imgn GmbH nicht übernehmen. 

  1. Besetzungsgarantie 

Die imgn GmbH übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Kandidat die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Kandidaten ist ausgeschlossen. 

  1. ndigung des Auftrages 

Ein Auftrag zur Personalvermittlung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem von der imgn GmbH vorgeschlagenen Kandidaten nach Kündigung des Auftrages zustande, so wird das Honorar in voller Höhe fällig. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen und vereinbarten Leistungen sind ebenfalls ohne Abzug zu erstatten. 

  1. Parallel-Bewerbung 

Hat sich ein durch die imgn GmbH vorgestellter Kandidat bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder parallel beim Auftraggeber beworben, so ist der Auftraggeber verpflichtet die imgn GmbH hierüber innerhalb von 5 Arbeitstagen in Kenntnis zu setzten. In diesem Fall erbringt die imgn GmbH keine weitere Leistung bezüglich dieses 

Kandidaten. Der Auftraggeber kann die imgn GmbH jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Unterrichtet der Auftraggeber die imgn GmbH nicht innerhalb der Frist über frühere und/oder Parallel-Bewerbung des vorgestellten Kandidaten, so haftet er für den Schaden (Aufwand), welcher der imgn GmbH entstanden ist, da die imgn GmbH mangels rechtzeitiger Benachrichtigung weithin tätig gewesen ist. 

  1. Veränderte Stellenbeschreibung 

Wird einem von der imgn GmbH vorgeschlagenen Kandidaten eine abweichende als ursprünglich vereinbarte Stellenbeschreibung/ Arbeitsplatz angeboten und kommt ein Arbeitsvertrag zustande, so berührt dies den Honoraranspruch von der imgn GmbH nicht. 

  1. Spätere Einstellung eines Kandidaten 

r jeden Kandidaten, der innerhalb von sechs Monaten nach der Vorstellung durch die imgn GmbH beim Auftraggeber eingestellt wird, hat die imgn GmbH Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. 

  1. Daten 

Daten über die zu besetzenden Stellen und über die vorgeschlagenen Kandidaten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Stellenbesetzung erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm erteilten Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten. 

Die imgn GmbH weist darauf hin, dass alle notwendigen Daten EDV- massig erfasst und nur an gesetzliche Auskunftsberechtigte weitergegeben werden dürfen. Die Art. 18 Abs. 3 AVG und Art. 47 AVV werden berücksichtigt und eingehalten. 

  1. Zahlungsvereinbarung 

Rechnungen von der imgn GmbH sind sofort nach Rechnungszustellung ohne Abzug zu bezahlen. 

  1. Gerichtsstand 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzten, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahe kommen. 

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der imgn GmbH und dem Auftraggeber gilt Syke. 

mtliche Bezeichnungen richten sich an beide Geschlechter

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